Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert
Bei einem Vollkasko und Teilkaskoschaden haben Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug wie beispielsweise:

  • selbstverschuldeten Unfall
  • Fahrerflucht
  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Elementarschäden - Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
  • Einbruch

Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt, in dem Fall müssen Sie die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz Gutachten ist im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzustimmen. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie die Übernahme dieser Kosten mit Ihrer Versicherungsgesellschaft vorab klären.

Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung etc., sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen.

Sollten die Kosten für den freien Kfz Gutachter / Sachverständigen ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz Gutachter / Sachverständigen. An dieser Stelle haben wir die Möglichkeit, das bereits erstellte Kfz Gutachten von Ihrer Versicherung zu prüfen.