Das Schadensgutachten
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (zum Beispiel bei Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig ein Schadensgutachten. Mit dem Gutachten ermöglichen wir Ihnen eine schnelle sowie problemlose Schadensregulierung.
Außerdem ermitteln wir eine eventuell eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.
Wir besichtigen das beschädigte Fahrzeug nach Ihrem Wunsch bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt oder bei uns vor Ort. In der Regel erfolgt werktags die Schadenaufnahme am gleichen Tag der Beauftragung. Spätestens am nächsten Arbeitstag ist das Gutachten versandfertig und wird entsprechend Ihrem Auftrag per Post, Fax oder E-mail an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt oder an den Versicherer gesendet. Im Gutachten werden alle relevanten Daten zur Reparaturkostenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Wertverbesserungen, Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer aufgezeigt.