Werden bei der Reparatur Ihres verunfallten Fahrzeuges Neuteile eingebaut oder Fahrzeugteile neu lackiert, so erhält in der Regel Ihr Kfz eine Wertsteigerung, deren Kosten die Versicherer nicht tragen. Der Ausgleich dieser Wertsteigerung dienen die Abzüge „Neu für Alt“, welche dem Schadensverursacher gut geschrieben werden. Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs bis zu Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Von den Kosten der Ersatzteilkomponenten und Lackierung wird ein dem Alter entsprechender Abzug erstellt, dem „Neu für Alt“. Die Reperatur des Fahrzeuges soll den Geschädigten nicht schlechter aber auch nicht besser stellen, als vor dem Unfall.