Wenn bei einem Unfall Ihr Fahrzeug so stark beschädigt wird, dass Sie es für eine bestimmte Zeit nicht nutzen können, obwohl Sie es gerne nutzen würden und auch nutzen könnten haben Sie das Recht auf eine Nutzungsentschädigung.

Sollten Sie nach einem Unfall keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, können Sie während der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer für Ihr Fahrzeug eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen. Diesen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung können Sie geltend machen, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrfunktionstüchtig (weil z.B. verkehrsunsicher) ist oder Ihr Kfz einen Totalschaden hat. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird von uns genauestens kalkuliert.

Sollte Ihr Kfz älter sein als 5 Jahre, wird in der Regel die Kfz Nutzungsentschädigung eine Gruppe herabgestuft. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe werden im Normalfall eine Gruppe höher eingestuft.

Die zu kalkulierenden Höhen der Entschädigungsbeträge der Nutzungsaufallentschädigung richten sich nach einer Tabelle, die in verschiedene Gruppen (A bis L) unterteilt ist. Die in die Gruppe A eingestuften Fahrzeuge sind in der Regel Kleinfahrzeuge, die in L eingestuften PKWs sind in der Regel die Luxusfahrzeuge.