Im Bedarfsfall rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Durch Unterzeichnung einer Abtretungserklärung berechtigen Sie uns die Gutachter-Gebühr direkt mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen - Ihnen entstehen somit keinerlei Kosten. Die Reparaturkosten sowie evtl. anfallende Entschädigung erhalten Sie parallel dazu direkt von der Versicherung der gegnerischen Partei.