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Fragen rund um den Schadensfall? Wir antworten!

Hier finden Sie in unseren FAQ´s eine Sammlung zu den verschiedenen Themen rund um den Schadensfall und dessen Regulierung.

Was ist unter dem Wiederbeschaffungswert zu verstehen?

Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges stellt den Wert da, der aufgewendet werden muss um das Fahrzeug in einem vergleichbarem Zustand, vor dem Schadensereignis wieder zu beschaffen. Wie viel müsste man also bezahlen um das gleiche Fahrzeug mit seiner Ausstattung und in dem Zustand zu besorgen. Dabei wird auch der regionale Markt mit einbezogen.

Was wird für eine Begutachtung benötigt?

In erster Linie das beschädigte Fahrzeug selbst. Wir besichtigen und prüfen es gerne vor Ort oder bei der Werkstatt falls es dort hin gebracht werden musste. Je nachdem ob das Fahrzeug fahrbereit ist, können Sie auch direkt zu uns kommen.

Bei manchen Gutachten wird auch der Unfallort von uns aufgesucht.

Welche Ansprüche kann ich bei einem Unfall geltend machen?

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, steht Ihnen verschiedene Ansprüche zu. Je nach Art des Unfalls können folgende Ansprüche entstehen:

  • die Reparaturkosten
  • die Kosten für den KFZ Gutachter / Kfz Sachverständiger
  • Rechtsanwalt
  • eine Unfallpauschale
  • eine evtl. eingetretene Wertminderung Ihres Fahrzeuges
  • Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung
  • Abschleppkosten- Anmelde- und Abmeldekosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall

Wir helfen Ihnen dabei, sämtliche Ihnen zustehenden Leistungen durchzusetzen.

Welchen Vorteil habe ich, wenn ich einen unabhängigen Gutachter beauftrage?

In den meisten Fällen nehmen die Geschädigten selbst Kontakt mit den Versicherungen auf. Der Nachteil besteht allerdings darin, dass Sie in diesem Fall mit einer der Parteien verhandeln, der für den Ihnen entstandene Schaden zu haften hat. Da die Versicherungsgesellschaft hat jedoch ein natürliches Eigeninteresse daran, die entstandenen Kosten zu minimieren.

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Wie verhält es sich mit den Kosten für die Beauftragung?

Im Bedarfsfall rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Durch Unterzeichnung einer Abtretungserklärung berechtigen Sie uns die Gutachter-Gebühr direkt mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen - Ihnen entstehen somit keinerlei Kosten. Die Reparaturkosten sowie evtl. anfallende Entschädigung erhalten Sie parallel dazu direkt von der Versicherung der gegnerischen Partei.

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