Von einem Totalschaden ist die Rede, wenn man die ordnungsgemäße Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder zu unwirtschaftlich ist oder nicht möglich. Der Totalschaden tritt dann ein, wenn die kalkulierten Reparaturkosten zuzüglich der ggf. entstehenden Wertminderung den Wiederbeschaffungswert erreichen oder gar übertreffen.