Merkantile Wertminderung bedeutet beim Fahrzeugschaden nichts anderes, als dass sich der Wert des Fahrzeuges am örtlichen Markt durch den Unfall nach erfolgter Reparatur verkleinert hat. Der merkantile Minderwert ist eine Wertminderung des Fahrzeuges, welcher beispielsweise auch nach einer unfallbedingten Reparatur dadurch entsteht, dass es nicht mehr in den Zustand hergestellt werden kann, den es vor dem Unfallereignis hatte. Es kommt nicht darauf an, dass die tatsächlichen Schäden vollends beseitigt worden sind.
Hintergrund dieser Betrachtung ist, dass zwei absolut identische Fahrzeuge, z.B. bei einer Gebrauchtwagenausstellung, nur aufgrund der Gegebenheit, dass das eine unfallfrei und das andere vormals unfallbeschädigt, in der Regel unterschiedliche Preise am Markt erzielen.
Die Überprüfung zur Gegebenheit und der Höhe der Wertminderung übernimmt der für den Schadensfall zuständige Kfz Sachverständige oder Kfz Gutachter. In der Regel gibt als Faustformel bisher ein Anspruch auf Wertminderung bei Fahrzeugen aus der Massenproduktion, bei denen das Alter von 5 Jahre nicht übersteigt und die Höhe des Schadens mehr als 10% des aktuellen Wiederbeschaffungswertes beträgt. Heute gilt auch bei Fahrzeugen mit einem Alter von bis zu 10 Jahren oder mehr ein Anspruch auf eine merkantile Wertminderung. Das liegt im Wesentlichen daran, dass eine wesentlich höhere Lebensdauer als auch Laufleistung moderner Fahrzeuge erbracht werden können.